Rechnungsprüfungsausschuss:
Eine Sonderstellung nimmt der Rechnungsprüfungsausschuss ein. Dies ist der einzige Ausschuss, der gesetzlich vorgeschrieben ist und in dem der erste Bürgermeister nicht den Vorsitz führt. Seine Aufgabe ist die Prüfung des Jahresabschlusses und der Jahresrechnung. Er wacht also darüber, dass die Verwaltung mit den Haushaltsmitteln wirtschaftlich umgeht.
Ordentliche Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder